Qualifizierte Wertermittlung anlässlich
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie
- Vermögensauseinandersetzungen bei Erbschaft, Schenkung, Übertragung
- Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung (z. B. Zugewinnausgleich, Ermittlung des Anfangsvermögens)
- Schiedsgutachten (Um einen Prozess zu vermeiden, sind beide Parteien Auftraggeber)
- Beleihungswertermittlung (Kreditantrag bei der Bank)
- Gutachten im Zusammenhang mit steuerlichen Betrachtungen (keine Rechtsberatung)
- Zwangs– oder Teilzwangsversteigerung
- Nießbrauch und Wohnrecht
- Grunddienstbarkeiten (z. B. Leistungsrecht, Wegerecht)
- Stellungsnahme zu einer bereits vorliegenden Wertermittlung