Immobilienbewertung Winfried Fuchs
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK)

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Als von der IHK Hochrhein-Bodensee öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Architekt erstelle ich Verkehrs- und Beleihungswertgutachten und ermittle Werte für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, gemischt genutzte Objekte, Gewerbeimmobilien, Sonderimmobilien und denkmalgeschützte Immobilien.

Immobilienfragen betreffen hohe Werte. Objektive, kompetent erstellte Entscheidungsgrundlagen sind hier umso wertvoller. Im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessenlagen sorgt ein unparteiisches Immobilien-Gutachten für Transparenz. Eine professionelle Kauf- und Verkaufsberatung rechnet sich durch eine Wertermittlung schnell und hilft, Risiken zu vermeiden.

Meine Expertise steht seit über 20 Jahren deutschen und schweizerischen Bankinstituten, öffentlichen und privaten Auftraggebern und Amtsgerichten zur Verfügung. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung, ausgeprägter Sachkunde und profunder Marktkenntnis. Abgesicherte Grundlagen für Entscheidungsträger.

Winfried Fuchs
Dipl-Ing. Architekt (FH)

Leistungsspektrum

Immobiliengutachten

Für öffentliche und private Auftraggeber:

  • Wertgutachten zur Feststellung von Markt-/Verkehrswerten (§194 BauGB) von privaten,gewerblichen und öffentlichen Liegenschaften auf der Grundlage der ImmowertV
  • Wertgutachten zur Feststellungen von Marktwerten für finanzwirtschaftliche Zwecke (§16 PfandBG) z.B. Beleihungswertermittlung nach der BelWertV
  • Wertermittlung für
    – für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser
    – Eigentumswohnungen
    – Gemischt genutzte Grundstücke (Wohn- und Geschäftshäuser)
    – Gewerbliche Grundstücke (Büro- und Geschäftshäuser, Produktions-, Lager-, Fabrikhallen)
    – Sonderimmobilien (Gaststätten, Hotels, Pflegeheime)
    – Denkmalgeschützte Immobilien
  • Bewertung von besonderen Rechten (Erbbaurechtsgrundstücke, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Grunddienstbarkeiten, Renten- und andere Reallasten)
  • Marktpreiseinschätzungen für den Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Anfertigung von Bautenstandsberichten oder Fertigstellungsberichten
  • Bauzustandsdokumentationen und Baukostenprüfungen
  • Schiedsgutachten (z.B. Vermögensauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften)
  • Beratungsdienstleistungen für Projektentwicklungen (Residualwertermittlungen, Liquidationswertermittlungen)

Immobilienbewertungen

Qualifizierte Wertermittlung

Qualifizierte Wertermittlung anlässlich

  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Erbschaft, Schenkung, Übertragung
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung (z. B. Zugewinnausgleich, Ermittlung des Anfangsvermögens)
  • Schiedsgutachten (Um einen Prozess zu vermeiden, sind beide Parteien Auftraggeber)
  • Beleihungswertermittlung (Kreditantrag bei der Bank)
  • Gutachten im Zusammenhang mit steuerlichen Betrachtungen (keine Rechtsberatung)
  • Zwangs– oder Teilzwangsversteigerung
  • Nießbrauch und Wohnrecht
  • Grunddienstbarkeiten (z. B. Leistungsrecht, Wegerecht)
  • Stellungsnahme zu einer bereits vorliegenden Wertermittlung

Honorar für Immobiliengutachten und Leistungen

Grundlage der Vergütung ist die HONORAR-RICHTLINIE für Immobilienbewertungen (HonRIb) vom 17. November 2009; zuletzt geändert am 21.10.2022. Das Mindesthonorar je Gutachten beträgt 1.000,- Euro jeweils zuzüglich ges. Mwst.

 

Honorartabelle

 

Zeithonorar

Die Vergütung eines Zeithonorars erfolgt nach § 9 JVEG  bei einem Stundensatz von 115, – Euro. Die Nebenkostenvergütung (Fahrtkosten und sonstige Auslagen) richtet sich nach JVEG.
Die ges. Mwst. wird jeweils zusätzlich erhoben.

Individualvereinbarungen

Für Beleihungswertgutachten zur Vorlage bei Banken sowie Kurzgutachten sind Pauschalvereinbarungen über das Sachverständigenhonorar abhängig vom Leistungsumfang auf Anfrage möglich.

Wirkungskreis Baden-Württemberg, Bayern/West, Rhein-Main-Gebiet

Mein Aktionsradius als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK) erstreckt sich auf Baden-Württemberg, westliches Bayern (Allgäu) sowie das Rhein-Main-Gebiet.

Weitere Regionen auf Anfrage und nach Projektgröße und Auftragsvolumen – gegebenenfalls vermittle ich Sie gerne auch an einen kompetenten Experten vor Ort.

Büro

Winfried Fuchs
Dipl. Ing. (FH) freier Architekt
Augustaweg 9
78465 Konstanz

Kontakt

Telefon +49 7531 944 1-0
Telefax +49 7531 944 1-33
info@fuchs-immowert.de

Mitgliedschaften

Architektenkammer Baden-Württemberg seit 1987
Gutachterausschuss der Stadt Konstanz seit 1995
Haus-Wohnungs- und Grundeigentümerverein seit 1995
IHK Bestellung seit 1997
BDB – Bund Deutscher Baumeister seit 1998